Home Page Image
 

Mit einer Stiftung kann man seine Herkunft bewahren - und Schätze für die Zukunft sichern.
 

 


Stiftung und Stiften im Überblick.

Die Stiftergemeinschaft .

Für Stiftungen gibt es in Deutschland strenge wie komplizierte Regeln. Dies gilt für die Gründung einer Stiftung ebenso, wie für die spätere Verwaltung. Die Stiftergemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch bietet Ihnen den rechtlichen Rahmen, um ohne großen Aufwand und zahlreiche Behördengänge eine Stiftung zu errichten. Durch die gemeinschaftliche Verwaltung wird es zudem möglich, bereits mit überschaubaren Summen nachhaltig Gutes zu tun.

Stiftung oder Zustiftung?

Die Gründung einer eigenen Stiftung ist bereits ab einer Summe von 25.000 Euro möglich. Diese Stiftung kann Ihren Namen tragen (Namensstiftung) und Sie allein bestimmen, wie die Erträge des Stiftungsvermögens genutzt werden. Die Errichtung einer Stiftung ist bereits zu Lebzeiten möglich, kann aber auch im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Für diesen Fall empfehlen wir, einen juristischen Berater hinzu zu ziehen.
Stiften Sie bereits zu Lebzeiten, so können Sie Ihre gestifteten Beträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Darüber hinaus haben Erben die Möglichkeit, geerbtes Vermögen in eine Stiftung einzubringen. Erfolgt dies innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall, so erlischt rückwirkend die angefallene Erbschaftssteuer.

Es ist jedoch nicht immer notwendig, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen. Verfolgt bereits eine Stiftung das von Ihnen gewünschte Ziel, so haben Sie die Möglichkeit einer Zustiftung. Zustiften bedeutet, das bestehende Stiftungskapital auf Dauer zu erhöhen und damit die Leistungsfähigkeit einer Stiftung zu verstärken. Ein weiterer Vorteil: Zustiftungen sind bereits ab 201 Euro möglich. Steuerlich bietet Ihnen eine Zustiftung dieselben Vorteile wie eine eigene Stiftung.

Für eine Stiftung spenden?

Wenn Sie das Ziel einer Stiftung mit geringeren Beträgen unter 200 Euro fördern wollen, so ist dies im Rahmen einer Spende möglich. Spenden erhöhen nicht das Stiftungskapital und werden unmittelbar für den Stiftungszweck verwendet. Stiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Höchstadt/Aisch sind gemeinnützig. Sie können Zuwendungen damit als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte sind jährlich abzugsfähig.

Sie wollen Ihre Heimat fördern?

Dann unterstützen Sie die Stiftergemeinschaft mit einer finanziellen Zuwendung. Hier die Kontoverbindung der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Höchstadt/Aisch. Bitte geben Sie bei Beträgen ab 200 Euro Ihre Adresse an, damit wir Ihnen einen Beleg zusenden können.

Kontoinhaber:
Stiftergemeinschaft KSK Höchstadt/Aisch

Konto-Nr.:
425 039 666

BLZ:
763 515 60

Verwendungszweck:
Stiftergemeinschaft bzw. eine Stiftung der Gemeinschaft, z. B. Bürgerstiftung Höchstadt