Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Organisationen und Gäste können durch Zustiftungen oder mit einmaligen Spenden die Arbeit der Bürgerstiftung stärken. Beträge bis 200 Euro gelten dabei als einmalige Spende, darüberliegende Summen erhöhen als Zustiftung dauerhaft das Stiftungskapital. Dadurch wird es möglich, zeitlich unbegrenzt Gutes zum Wohle unserer Heimatstadt zu bewirken. Sowohl Zustiftungen als auch einmalige Spenden an die Bürgerstiftung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch können steuerlich geltend gemacht werden.
Im Rahmen einer verantwortungsvollen Nachlassplanung kann eine Zustiftung an die Bürgerstiftung der Stadt Höchstadt a. d. Aisch eine große Rolle spielen. Zum einen bringen Sie Ihre Heimatverbundenheit weit über Ihr eigenes Leben hinaus zum Ausdruck. Zum anderen können Sie so Teile Ihres Vermögens sowie Ihre möglichen Erben von der Erbschaftssteuerlast befreien.
Übrigens: Auch als Erbe haben Sie noch die Möglichkeit, eine Erbschaft ganz oder teilweise in eine Stiftung zu überführen. So können Sie gerade bei nicht-liquiden Erbschaften die Steuerlast minimieren. |